Ab sofort wird der Trainings- und Spielbetrieb eingestellt.

Aufgrund der gestern beschlossenen Coronamaßnahmen der Bundesregierung, wird der gesamte Trainings- und Spielbetrieb im Amateursport mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Deshalb wird leider auch bei uns ab sofort der Trainingsbetrieb eingestellt, zunächst bis 30. November 2020.

Zudem gibt es einen Beschluss des HTTV vom 29.10.2020:

Mannschafts- und Pokalspielbetrieb:
Der Mannschaftsspielbetrieb wird ab dem 29.10.2020 in allen Spiel- und Altersklassen (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.

Begegnungen, welche vor der Veröffentlichung dieses Beschlusses ausgetragen wurden, können noch bis 30.10.2020 in click-TT erfasst werden.

Das Entscheidungsgremium wird im November 2020 entscheiden, wie der Spielbetrieb fortgesetzt wird. Geplant ist auf Grundlage WO M2, die fehlenden Spiele der Vorrunde in der zweiten Hälfte der Saison 20/21 auszutragen, damit am Ende der Spielzeit eine sogenannte „Einfachrunde“, in der jede Mannschaft einmal gegen jede andere gespielt hat, abgeschlossen werden kann. Die genaue technische Umsetzung wird von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Spielausschusses und der Geschäftsstelle, entsprechend ausgearbeitet. Wir werden über die weitere Vorgehensweise via Newsletter und Homepage informieren, von Anfragen an die Geschäftsstelle bitten wir bis zu Verkündung abzusehen.

2 Kommentare

  1. Horst D. Schimanski

    Laut Verordnung der Hessischen Landesregierung ist es möglich, dass paarweise Tischtennis gespielt werden kann. Vorausgesetzt ist ein Hygienekonzept existiert, Abstand gehalten wird.
    Die behördlichen Maßnahmen der Hessischen Landesregierung müssen eingehalten werden (siehe „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/corona-und-hessens-wirtschaft-welche-regeln-gelten
    und https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-11-20-auslegungshinweise_cokobev.pdf).

    Da es für andere Gruppen nicht erlaubt ist in der Vereinshalle Sport zu treiben, sollte man (Tischtennis Vorstand) es Spielern ermöglichen, zu div. Zeiten Tischtennis zu trainieren.

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  2. Horst D. Schimanski

    Liebe Tischtennisler,
    das soll mir mal einer erklären. Mit einem guten, durchdachten Hygienekozept und den erforderlichen Abständen, sollte es doch möglich sein,in der Vereinshalle zu zweit in jedem Hallenteil, Tischtennis zu spielen.
    Siehe Auszug Antwort Gesundheitsamtund Stadt Oberursel:

    Sehr geehrter Herr Müeller-Kästner,

    nach den Regelungen der CoKoBeV gilt folgendes:

    Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis Einzel, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen, Judo oder auch Schießsport ausüben. Diese Vorgaben gelten für Sportangebote in Volkshochschulen und Tanzschulen entsprechend. Indoor-Sportanlagen dürfen von höchstens zwei Personen oder von Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts gleichzeitig genutzt werden. Weitläufige Sportanlagen oder Sportstätten im Freien wie z. B. Sportplätze, Leichtathletikstadien, Tennisanlagen, Golfplätze oder Reitplätze dürfen gleichzeitig von mehreren individualsportlich aktiven Personen genutzt werden. Es muss gewährleistet sein, dass keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen erfolgt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Gruppentraining in Spielsportarten ist von dieser Möglichkeit explizit ausgenommen.

    Aufgrund des von Ihnen vorgelegten Hygienekonzeptes bestehen von unserer Seite derzeit keine Bedenken gegen die Wiederaufnahme des Trainings, wenn Sie gewährleisten können, dass das Hygienekonzept umgesetzt und die getroffenen Regelungen auch eingehalten werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Karlheinz Roth

    Leitung Verwaltungsservice
    _____________________________________________________________

    Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss

    Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Ludwig-Erhard-Anlage 4

    61352 Bad Homburg v.d. Höhe

    Telefon: 06172 999 – 6512

    Telefax: 06172 999 – 9815

    karlheinz.roth@hochtaunuskreis.de

    Sehr geehrter Herr Müller-Kästner,

    dem Turnverein Bommersheim 1891 e.V., wird unter den Vorgaben/Bedingungen der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 06.11.2020, (Auslegungshinweise vom 20.11.2020 zur CoKoBeV: Punkt 2 -Schließung und Betrieb von Einrichtungen sowie Sportbetrieb-) und Ihrem vom Gesundheitsamt genehmigten Hygienekonzept, die periodische Nutzung in der gesamten Sporthalle (abgetrennt in 2 Hallenhälften) der Burgwiesenhalle Bommersheim, ab dem 24.11.2020, wie folgt genehmigt:

    dienstags 19:00 – 22:00 Uhr

    -Tischtennistraining- (pro Hallenhälfte 2 Personen)

    Weiterhin ist zu beachten:

    Die behördlichen Maßnahmen der Hessischen Landesregierung müssen eingehalten werden (siehe „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/corona-und-hessens-wirtschaft-welche-regeln-gelten

    und https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-11-20-auslegungshinweise_cokobev.pdf).

    Die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen (Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene unter http://www.rki.de) sind zu beachten.

    Die Einhaltung Ihres vom Gesundheitsamt genehmigten Hygienekonzeptes muss gewährleistet sein.

    Während der Nutzung ist immer wieder für ausreichend Frischluft (Stoßlüften) zu sorgen. Ebenso ist vor und nach der Nutzung ist die Räumlichkeit für mindestens 10 Minuten zu lüften.

    Flure sind keine Aufenthaltsflächen.

    Alle Kontaktflächen (Schaltereinheiten, Türgriffe usw.) sind vor Verlassen der Räumlichkeit von Ihnen zu reinigen/desinfizieren.

    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Anja Hammerl

    Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)

    Kultur und Gesellschaft

    Abtl. Kultur, Sport, Internationales

    Rathausplatz 1

    61440 Oberursel (Taunus)

    Postanschrift:

    Postfach 1280

    61402 Oberursel (Taunus)

    Tel. 06171 502-463

    Fax 06171 502-7407

    E-Mail: anja.hammerl@oberursel.de

    Internet: http://www.oberursel.de

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    Horst D. Schimanski (5. Mannschaft)

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